Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Reinigungsleistungen der Smooth Clean
(Stand: [04.10.2025])
§ 1 Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Reinigungsleistungen zwischen Herrn David Rahimi, handelnd unter dem Firmennamen Smooth Clean (nachfolgend „Auftragnehmer“), und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.
Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden.
§ 2 Art und Umfang der Leistung
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur sach- und fachgerechten Ausführung der vertraglich vereinbarten Reinigungsleistungen. Art, Umfang und Turnus der zu erbringenden Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem schriftlichen Angebot bzw. dem zugrundeliegenden Reinigungsvertrag.
Die Reinigungsarbeiten werden, sofern nicht anders vereinbart, an normalen Werktagen (Montag bis Freitag, außer gesetzlichen Feiertagen) durchgeführt.
Fällt die vereinbarte Reinigung auf einen gesetzlichen Feiertag, entfällt die Leistung, sofern keine gesonderte vertragliche Vereinbarung getroffen wurde. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Ersatzleistung oder Minderung der monatlichen Pauschale, es sei denn, die Reinigung fällt an mehreren aufeinanderfolgenden Terminen aus Feiertagsgründen aus.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die im Vertrag oder im schriftlichen Angebot vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Ist eine monatliche Pauschale vereinbart (z.B. bei der Unterhaltsreinigung), ist diese spätestens am letzten Tag des laufenden Monats fällig.
Rechnungen für einmalige oder gesondert beauftragte Leistungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Bei Überschreitung des Zahlungsziels gerät der Auftraggeber ohne gesonderte Mahnung in Verzug. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe zu berechnen.
Der Auftragnehmer behält sich vor, bei nachgewiesener Erhöhung der Lohn- und Sachkosten (insbesondere aufgrund von Tariflohnerhöhungen oder gestiegenen Materialkosten) eine entsprechende Preisanpassung vorzunehmen. Diese wird dem Auftraggeber mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten schriftlich mitgeteilt.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat den Mitarbeitern der Smooth Clean ungehinderten Zugang zu den zu reinigenden Räumlichkeiten zu gewähren.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle für die Durchführung der vereinbarten Arbeiten notwendigen Voraussetzungen (z.B. Strom, Wasser, geeigneter Abstellraum für Geräte und Material) kostenlos zur Verfügung stehen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, Wertsachen und gefährdete Gegenstände aus dem Reinigungsbereich zu entfernen oder besonders kenntlich zu machen.
Nach Beendigung der Arbeiten außerhalb der Geschäftszeiten schließt der Auftragnehmer Fenster und Türen ab und schaltet das Licht aus, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Der Auftraggeber ist für die Sicherstellung des Reinigungsobjekts verantwortlich.
Bei Betriebsferien, Urlaub oder sonstigen Schließungen, die den Zugang verwehren, hat der Auftraggeber den Auftragnehmer mindestens vier Wochen vorher schriftlich zu informieren. Erfolgt dies nicht fristgerecht, entfällt der Anspruch auf eine Minderung der Vergütung.
§ 5 Personal
Der Auftragnehmer setzt die für die Ausführung der Leistungen erforderliche Zahl an fachlich geeignetem und zuverlässigem Personal ein.
Das eingesetzte Personal ist verpflichtet, über alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren.
Das Personal ist angewiesen, Gegenstände, die in den zu reinigenden Räumen gefunden werden, unverzüglich beim Auftraggeber abzugeben.
§ 6 Abnahme, Gewährleistung und Reklamationen
Die Leistungen des Auftragnehmers gelten bei wiederkehrenden Leistungen (z.B. Unterhaltsreinigung) als vertragsgerecht erfüllt und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Werktagen nach Beendigung der Leistung, begründete Einwendungen erhebt.
Beanstandungen müssen schriftlich erfolgen und Art, Ort und Umfang des Mangels genau beschreiben.
Bei berechtigter und fristgerechter Mängelrüge ist der Auftragnehmer zur Nacherfüllung verpflichtet. Hierfür hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine angemessene Frist zur Beseitigung des Mangels zu setzen.
Schlägt die Nachbesserung fehl, hat der Auftraggeber Anspruch auf Minderung der Vergütung.
§ 7 Haftung
Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die nachweislich auf Reinigungsmaßnahmen zurückzuführen sind, nur im Rahmen seiner abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung.
Die Haftung des Auftragnehmers ist auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Bei wiederkehrenden Leistungen ist der Schadensersatzanspruch in der Höhe auf zwei Monatsvergütungen begrenzt. Bei einmaligen Leistungen ist die Haftung auf die Höhe des vereinbarten Werklohns begrenzt.
Die Haftung entfällt, wenn dem Auftragnehmer der Schaden oder Mangel nicht unverzüglich angezeigt wird.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer auf Verlangen einen Nachweis über den bestehenden Versicherungsschutz (Betriebshaftpflicht) auszuhändigen.
§ 8 Vertragslaufzeit und Kündigung
Unterhaltsreinigungsverträge, die auf unbestimmte Zeit abgeschlossen werden, können von beiden Parteien mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.
Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
§ 9 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.